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Arbeitsvertragsbedingungen
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Einheitliche Arbeitsvertrags-
bedingungen (EAVB)
Einheitliche AVB sind Bedingungen für alle Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten in einem Unternehmen, die in alle Arbeitsverträge einbezogen werden und die durch diese Bezugnahme für alle Arbeitnehmer gleichermaßen gelten. Sie müssen nicht mit der Gewerkschaft verhandelt werden.
1. hohe Gestaltungsfreiheit
2. passgenaue Lösung für Unternehmen / Branche
3. Bearbeitung und Einführung weniger langwierig als bei Haustarifverhandlung
4. keine Verhandlung mit Gewerkschaft erforderlich
5. alle Mitarbeiter erhalten ersichtlich und transparent die gleichen Arbeitsbedingungen
6. Gleichbehandlung fördert ein gutes Betriebsklima
7. EAVB werden von Kostenträgern i.d.R. wie ein Tarifvertrag anerkannt